Next Fertility IVF Prof. Zech

"Was kostet eine Kinderwunsch-Behandlung?"

Die Voraussetzungen, um Kinder zu bekommen, sind von Paar zu Paar verschieden. Deshalb klären wir zunächst Ihre Ausgangslage professionell und umfassend ab. In Folge können wir eine Diagnose stellen und gemeinsam Ihre persönliche Therapie festlegen.

Eine genaue Aussage darüber, was eine auf Sie individuell abgestimmte Behandlung kosten wird, kann schlussendlich nur Ihr Arzt / Ihre Ärztin im persönlichen Erstgespräch treffen. Denn, ausschlaggebend hierfür ist die jeweilige medizinische Situation von Ihnen und Ihrem/Ihrer Partner/in (Ursache für die ungewollte Kinderlosigkeit, Anamnese, Befunde etc.).

Das heißt, die Therapiekosten setzen sich aus den ärztlich angewiesenen Untersuchungen, Methoden und Aufwendungen zusammen. Diese können einmal mehr und einmal weniger umfangreich sein. Zudem spielt die Qualität des IVF-Zentrums und damit die Ausbildung der durchführenden Mediziner und Biologen, sowie die angewendeten Technologien eine Rolle. Selbstverständlich ist auch die Anzahl der Therapie-Zyklen entscheidend, sprich, je mehr Versuche benötigt werden, umso höher sind die Kosten. Deshalb gilt:

"Die günstigste Therapie ist jene, die schnellstmöglich zu einer intakten Schwangerschaft führt."

Start einer Behandlung

Ihre Kinderwunschbehandlung beginnt mit der Erstkonsultation durch eine(n) Facharzt/-ärztin. Kontaktieren Sie uns für einen Termin.

ERSTGESPRÄCH ERSTGESPRÄCH

Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung

Eine Kinderwunsch-Behandlung ist mit Kosten verbunden, welche jedoch durch bestimmte Möglichkeiten einer Zuzahlung bis hin zu einer anteiligen Kostenerstattung für viele Paare leistbar wird.

1. für Patienten aus Österreich

Kostenübernahme durch den IVF-Fonds

Der Österreichische IVF-Fonds besteht beim Bundesministerium für Gesundheit und trägt zur finanziellen Entlastung von ungewollt kinderlosen Paaren bei, die mit medizinischer Hilfe schwanger werden wollen. Die Kosten einer IVF-Therapie (70% IVF-Fonds, 30% Selbstbehalt) werden nur übernommen, wenn das Kinderwunschpaar bestimmte Voraussetzungen erfüllt, und die Behandlung bei einem Vertragspartner machen lässt. Das heißt, bei Kliniken oder Kinderwunsch-Zentren, die eine entsprechende Zulassung nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz besitzen und einen Vertrag mit dem IVF-Fonds haben, wie unsere IVF-Zentren in Bregenz und Salzburg.

2. für Patienten aus Deutschland

Kostenbeteiligung durch Krankenkassen

Gesetzlich und privat Krankenversicherte sind grundsätzlich berechtigt, sich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in diesem Fall Österreich, behandeln zu lassen. Die Behandlung muss dann nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz (ESchG) durchgeführt werden. Mit unserem Know How und der Erfahrung von über 40 Jahren können wir die Therapie nach dem deutschen ESchG so gestalten, dass beste Behandlungsergebnisse erzielt werden können. Die Kostenübernahme wird erfahrungsgemäß in den allermeisten Fällen durch die Krankenkassen genehmigt.

Gesetzliche Krankenkasse

Für gesetzlich Krankenversicherte ergeben sich die Voraussetzungen aus den Regelungen in § 27a SGB V und weiteren Richtlinien. Danach muß die Behandlung vor Beginn genehmigt werden. Die Partner müssen miteinander verheiratet sein. Auch gibt es Altersgrenzen. Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein, wobei die Frau nicht älter als 40 Jahre und der Mann nicht älter als 50 Jahre alt sein dürfen. Es werden höchstens drei Versuche für die IVF- oder die ICSI-Behandlung zu 50% gezahlt. Wesentlich ist, daß das Personenprinzip gilt. Das bedeutet, daß eine Krankenkasse nur diejenigen Kosten erstattet, die für die Behandlung ihres Versicherungsmitgliedes entstehen. Für Beihilfeberechtigte gilt, daß die Beihilfevorschriften auf die Regelungen der gesetzlichen Krankenkasse verweisen. Entsprechend müssen deren Voraussetzungen für die Kostenerstattung vorliegen.

Private Krankenversicherung

Bei Privatversicherten ist der Versicherungsvertrag maßgebend. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarifbedingungen regeln, ob und wieweit die Kosten erstattet werden. Grundsätzlich ist keine vorhergehende Genehmigung erforderlich. Auch müssen die Partner nicht miteinander verheiratet sein. Es gilt hier das Verursachungsprinzip. Dieses bedeutet, daß die Krankenversicherung nur dann leisten muß, wenn das Versicherungsmitglied die Behandlung verursacht und die Behandlung eine 15%ige Erfolgsaussicht hat. Solange diese Voraussetzungen gegeben sind, ist die Anzahl der Versuche nicht beschränkt und die Kosten werden grundsätzlich tarifgemäß zu 100% erstattet.

Steuerausgleich

Unter Umständen können Kinderwunschbehandlungskosten steuerrechtlich außergewöhnliche Belastungen darstellen, die die Einkommensteuer ermäßigen. Die einzelnen Voraussetzungen begründen sich im Einzelfall.

Problem: Bewertung der Voraussetzungen

Probleme bei der Erstattung ergeben sich regelmäßig bei der Bewertung der Voraussetzungen von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, vor allem dann, wenn ein (gleichgeschlechtliches) Paar nicht gleich gesetzlich oder privat versichert ist. Voraussetzungen lassen sich vielfach anhand der medizinischen Umstände diskutieren. Dieses zieht sich in die Frage, ob Kosten für eine Auslandsbehandlung erstattet werden müssen.

Behandlung in Österreich nach deutschem Gesetz

Gesetzlich und privat Krankenversicherte sind grundsätzlich berechtigt, sich in Österreich (bzw. anderem EU-Staat) behandeln zu lassen. Die Kosten werden aber nur erstattet, wenn die Behandlung nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz (ESchG) erlaubt ist. Dieses ist dann vor allem nicht der Fall, wenn aus vielen Eizellen mehrere Embryonen herangereift sind und diese nicht alle eingesetzt beziehungsweise kryokonserviert werden. Ob die Behandlung letztlich das dt. ESchG verletzt und die Kostenerstattung nicht erfolgen kann, läßt sich nur im Eizelfall nach der Behandlung beurteilen, und zwar die Behandlungsart und die Durchführung der Behandlung. Die Behandlung nach Deutschem Embryonenschutzgesetz ist bei Next Fertility IVF Prof. Zech in Bregenz möglich.


Bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche kann es hilfreich sein einen → Spezialisten beizuziehen.





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Leistbare Kinderwunschbehandlung – heute und morgen